A 53, M Nr. 199 Statthalter und Räte der Kanzlei des Hochstifts Merseburg \ \ Hans von Dieskau, Herr auf Lochau, ab 1564 Hieronymus von Dieskau, Herr auf Dieskau, Wolff von Rauchhaupt, Herr auf Hohenthurm und Karl Krahe, Herr auf Döllnitz, alle als Vormünder der Brüder Dietrich und Otto von Diesk[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, M Nr. 199

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Statthalter und Räte der Kanzlei des Hochstifts Merseburg

Hans von Dieskau, Herr auf Lochau, ab 1564 Hieronymus von Dieskau, Herr auf Dieskau, Wolff von Rauchhaupt, Herr auf Hohenthurm und Karl Krahe, Herr auf Döllnitz, alle als Vormünder der Brüder Dietrich und Otto von Dieskau, Söhne des verst. Hans von Dieskau, Herr auf Lochau
Enthält/ Darin:Enthält: citationis

Hans von Dieskau ließ um die Jahreswende 1558/59 bei Lochau und Burgliebenau die Weiße Elster anstechen und das Wasser auf eine neu gebaute Wassermühle nach Lochau leiten. Das Hochstift Merseburg beanspruchte den Fluß als seinen Lehnsbesitz und verbot die Betreibung der Wassermühle zu Lochau mit dem Wasser der Elster. Nach Auffassung des Hochstifts erfolgte der Flußanstich auf Stiftsgebiet. Hans von Dieskau leitete die Maßnahme aus seinen Lehnsgerechtsamkeiten ab. Sein Besitz grenzte an das nördliche Ufer der Weißen Elster, die er bis zur Flußmitte zu seinem Lehnsgebiet zählte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1558 - (1574)
Umfang:6 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:M 2343
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160886
 
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