Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 198 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | G. von Beer, A. M. von Meerrettig, Börries von Münchhausen als Kurator für Adam August Friedrich von Hedemann, J. C. D. von Meerrettig und T. S. von Meerettig, alle als Erben des Jobst Christian von Meerettig (Merrettig)
Officium fisci (Steueramt) der königlich-preußischen Regierung des Fürstentums Halberstadt zu Halberstadt |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1651 hatten die Brüder von Hoym ihren 3/4 Zehnt von Hedersleben (mit kleinen Ausnahmen) an Julius Braun von Meerrettig abgetreten, wegen einer Schuld von 5.000 Rtlrn bis zur Begleichung der Schuld. Diese Regelung wurde durch die Kanzlei zu Halberstadt bestätigt. 1655 borgte Meerrettig den von Hoym weitere 4.000 Tlr, die er beim Rat von Leipzig zinsbar angelegt hatte. Die Meerrettig'sche Gesamtforderung belief sich nun in der Hauptsumme auf 9.000 Rtlr, weswegen der o. g. Zins wiederkäuflich an Meerrettig abgetreten wurde. Als nun die inzwischen in den Grafenstand (1711) aufgestiegenen von Hoym ihre in Niedersachsen liegenden Lehngüter dem König in Preußen cedierten, wurde o. g. Zehnt durch den königlich-preußischen Fiscus in Halberstadt eingezogen und dem von Hoym'schen Gesamtbesitz zugeordnet, der sich jetzt in der Steuererhebung des preußischen Königs befand. Auf diese RKG-Klage reagierte das Königreich Preußen nicht. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1655 - 1747 |
| Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 2340 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160885 |
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