Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 129 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Margarethe, geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, Witwe des Grafen Johann von Mansfeld (Mannsfellt) (Bekl.), für ihre Söhne Ernst und Christoff Friedrich, Grafen von Mansfeld
Niclaus Thill, Philipp Heidelberg, Matthes Bauch, Friedrich Koler, Christoff Schneider und Hans Gerber, alle Bürger zu Eisleben und Vorsteher des Hospitals „Zum Heiligen Geist“ in Eisleben (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1583 entschied das kursächsische Oberhofgericht zu Dresden, daß aus den Zinsen und Geschossen des Oberamtes Eisleben die seit etwa 1553 ausstehenden Zinsen bezahlt werden, die aus den Krediten herrühren, die 1532 und 1533 vom Vorstand des Hospitals „Zum Heiligen Geist“ dem Grafen Albrecht von Mansfeld, dem Schwiegervater der hier klagenden Witwe gewährt wurden. Es handelte sich um jährlich 20 fl Zins auf eine Hauptsumme von 400 fl, die am 21.10.1532, sowie um einen jährlichen Zins von 50 fl auf eine Hauptsumme von 1.100 fl, die am 06.10.1533 dem Grafen Albrecht von Mansfeld gewährt wurden. Einen dritten Kredit von 1537, für den 45 fl Zins auf 900 fl Hauptsumme zu zahlen waren, sollte nach dem Tod der hier klagenden Witwe aus ihrem dann erloschenen Leibgeding bezahlt werden.Die Klägerin argumentierte in ihrer Appellation mit der Reichsunmittelbarkeit ihrer Person und Familie und lehnte damit die kursächsische Gerichtsentscheidung wegen Inkompetenz ab, wogegen Kursachsen nach der Sequestration der Grafschaft Mansfeld und den erfolgten Lehnspermutationen auf sein kaiserliches Privileg de non appellando bestand.
|
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1532 - 1606 |
| Umfang: | 5 cm |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 801 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160816 |
| |