Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 20 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Michael Fierling für seinen Vetter Anton Fischer, beide Bürger zu Halle/S. (Kläger)
Gertraud Krüger, Witwe des Ambrosius Fischer, Bürgerin zu Halle/S. und Barby, ab 1581 ihre Erben, die Söhne ihrer Schwester, Georg Ackermann, Sekretär der Stadt Braunschweig, und Nicolaus Ackermann, Ratsherr zu Barby, sowie der Sohn ihres Bruders, Heinrich Krüger, Bürger zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Gertraud Krüger wurde laut Testament Alleinerbin nach dem Tod ihres Mannes. Da die Ehe keine Erben hervorbrachte, beanspruchte der nächste männliche Erbe der genealogischen Linie der Fischer die unbewegliche Habe. Während nach Lehnrecht das Schöppengericht zu Halle der Forderung von Anton Fischer entsprach, modifizierte die Kanzlei des Erzstifts Magdeburg als zweite Instanz die Entscheidung dahin, dass ein Viertel des Erbgutes an Fischer zu übergeben sei. Mit dieser Regelung nicht einverstanden, wandte sich Fischer an das Reichskammergericht, wo der Prozess 1581 abgewiesen und das Urteil der zweiten Instanz bestätigt wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1564 - 1583 |
Umfang: | 8,5 cm |
|
Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 1381 |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637800 |
|