Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 21 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Anton Fischer, Messerschmied und Bürger zu Halle/S. (Kläger)
Fürstlich magdeburgische Regierung zu Halle/S., Stadtrat, Schultheiß und Schöppen, ebenso Alexander Müller, Bürger zu Halle/S. (Beklagter) |
Enthält/ Darin: | Enthält: Iniurienklage
Auf Grund seiner Erbschaftsforderungen gegen Gertraud Krüger (siehe dazu F 20) wurde Anton Fischer in Halle grundlos gefangengesetzt, als er es wagte, sich an das Reichskammergricht zu wenden und das Urteil Joachim Friedrichs von Brandenburg, postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, nicht zu akzeptieren. Von 1579 bis 1587 blieb Fischer im Gefängnis, wo ein Schuldgeständnis erpreßt werden sollte. 1587 wurde er entlassen, nachdem er einen Urfrieden mit der Stadt Halle unterschrieben hatte. In der Zeit der Haft hatte die Stadt gegen den Willen des Inhaftierten seinen Besitz im Wert von ca. 17.000 Gulden verkauft (Steinbruch, Acker, Waidwuchs und Immobilien in Halle). Fischer fordert seine Rehabilitation und vollen Schadenersatz. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1567 - 1593 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 1384 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637801 |
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