Identifikation |
Signatur: | A 53, R Nr. 62 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Friedrich von Rössing (Rossing), Herr zu Osterwieck und auf Rössing (Bekl.)
Hans Oppermann, Schneidermeister zu Halberstadt (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
In Halberstadt kam es auf der Straße zwischen dem Schneider Oppermann und Friedrich von Rössing zu Handgreiflichkeiten mit Schußwaffengebrauch, bei denen Rössings Knecht verletzt und der Schneider durch den Schuß teilweise gelähmt wurde. Auf Klage des Schneidermeisters Oppermann wies von Rössing diesem die Schuld an der Sache zu, stellte sich dann aber mit vielfachen Entschuldigungen nicht zu den Klärungsterminen ein. Daraufhin bestrafte die Kanzlei des Hochstifts Halberstadt den Rössing zur Zahlung einer Geldstrafe von 1.000 Tlrn als Schmerzensgeld für den verwundeten Schneider. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1613 - 1614 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | R 3024 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145835 |
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