Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 42 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wollwebergilde zu Nordhausen
Magistrat der Reichsstadt Nordhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis una cum ordinatione
An der Salza, einem kleinen Fluß durch Nordhausen, besaßen die Kläger einen Distrikt mit drei Mühlen, einer Walk-, einer Loh- und einer Ölmühle. Allerdings konnten diese Mühlen jahreszeitlich bedingt nicht immer arbeiten. Außerdem nahmen die auswärtigen Müller, vornehmlich an der Unstrut gelegen, die Kapazitätsnot in Nordhausen ausnutzend, sehr hohe Preise und nicht alle Aufträge an. Deshalb beschlossen die Kläger, die Ölmühle, die bis 1765 eine Papiermühle war, in eine Mahl- und Schrotmühle umzubauen. Dieses Vorhaben wurde im September 1794 dem Magistrat von Nordhausen bekanntgegeben, der daraufhin diesen Umbau verbot. Da der Rat von Nordhausen auf dem Land und in den Mühlen der Wollweberinnung keinerlei Rechte besaß, appellierte die Innung am RKG zum Schutz ihrer Privilegien und für den Umbau der Mühle. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1765 - 1798 |
Umfang: | 6 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 1744 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145692 |
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