Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 41 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bäckergilde zu Nordhausen (Bekl.)
Johann Heinrich Weber, Bäckergeselle zu Nordhausen (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Die Bäckergilde der Reichsstadt Nordhausen verweigerte dem aus Stolberg/Harz stammenden Johann Heinrich Weber die Aufnahme als Meister in ihre Reihen. Dieser hatte in Nordhausen bei der Bäckermeisterwitwe Maria Magdalena Schönemann seit 1751 als Geselle gearbeitet und im Juli 1751 bei der Gilde die Aufnahme als Meister beantragt. Er legitimierte sich mit seinen Lehrbriefen aus Stolberg, die ihn mit 2 Jahren und 6 Wochen Berufserfahrung als Gesellen auswiesen. Die Bäckergilde zu Nordhausen verweigerte Webers Aufnahme als Meister mit Hinweis auf ihr Privileg, daß 3 Jahre Lehrzeit und 4 Jahre Wanderschaft vonnöten wären. Während man die Lehrzeit als ausreichend akzeptierte, fehlten der Gilde von Nordhausen die vorgeschriebenen 4 Wanderjahre als Geselle in den Papieren Webers. Auf die Ablehnung der Gilde reagierte Weber mit einer Klage vor dem Rat der Stadt Nordhausen, die gegen eine Gebühr die fehlenden Wanderjahre erließ und die Bäckergilde anwies, Weber als Meister aufzunehmen. 1753 heiratete Weber seine Dienstherrin und erfüllte damit bis auf die Wanderzeit sämtliche Vorgaben der Innung. Die Gilde argumentierte nun, daß diese Hochzeit unmoralisch sei, da die Braut bereits hochschwanger war und durch die Schwängerung Weber die Hochzeit erzwungen hätte und damit als legitimer Erbe einer Bäckerei auftreten könne. Während die Ablehnung Webers zunächst mit dem Argument der fehlenden 4 Wanderjahre begründet wurde, unterstellte man ab 1753 dem Weber die Erschleichung des Meistertitels durch unmoralisches Verhalten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1717 - 1761 |
Umfang: | 6 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 1743 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145691 |
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