Identifikation |
Signatur: | A 53, H Nr. 30 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Domkapitel des Hochstifts Halberstadt (Kläger)
Domkapitel des Erzstifts Magdeburg (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati sine clausula den im Amt Athensleben angegebenen neuen Zoll belangend
Der neue erzstiftische Amtmann und Inhaber des Rittergutes Athensleben, Albrecht Gedeon Kracht, erhob zu Athensleben einen neuen Zoll. Dem lag zugrunde, dass einmal die erzstiftischen Zollstellen von Egeln und Staßfurt umgangen wurden und das Erzstift durch umfangreichen Brückenbau seine Auslagen schnell wieder erwirtschaften wollte. Dabei wurden aber die Interessen des bischöflich halberstädtischen Amtes Schneidlingen berührt, die bisher auf vertraglicher Basis kostenfrei bzw. die Lasten teilend, bilateral geregelt waren. Als Kracht den alten Handelsweg sperren ließ und den Verkehr durch Athensleben lenkte, zugleich Halberstadt die Sperre beseitigen und Kracht im Gegenzug mit 200 Bewaffneten die Brücke bei Schneidlingen zerstören ließ, wandte sich das Hochstift an das Reichskammergericht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1581 - 1608 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | H 439 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2641366 |
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