Identifikation |
Signatur: | A 53, H Nr. 28 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich Julius, postulierter Bischof von Halberstadt, Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Kläger)
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, seine Dienstleute Daniel von Börstel, erzstiftischer Hauptmann zu Wolmirstedt, Lorenz Lasse, erzstiftischer Geleitmann und Zöllner zu Haldensleben, Hans Fehse, erzstiftischer Befehlshaber der Heidereiter zu Haldensleben und die Stadt Haldensleben (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandatum sine clausula cum citatione die Verlegung des ordentlichen Paß und Zoll belangend
Der Streit ging um den regulären Verlauf der freien Reichsstraße nach Gardelegen über Haldensleben oder über das braunschweigische Calvörde mit Umgehung von Haldensleben. Damit verbunden war die Erhebung des Wegezolls. Ende 1594 wurden Handelswagen aus Schneidlingen auf dem Weg nach Gardelegen von den erzstiftischen Dienstleuten gezwungen, Haldensleben anzufahren. Ihre Ware wurde wegen angeblichen Zollvergehens beschlagnahmt. Ab diesem Zeitpunkt kam kein Handelswagen mehr nach Calvörde, da ein neu erbauter Damm den (zwar schwierigeren) Weg über die (Letzlinger) Heide direkt nach Gardelegen ermöglichte, ohne braunschweigisches Territorium zu berühren. Die Zeugenaussagen zum Reichsstraßenverlauf sind widersprüchlich, entsprechend der territorialen Untertänigkeit der Befragten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1587 - 1599 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | H 437 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2641364 |
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