Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 52 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Wolff Milwitz d.J., Bürger zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der Streitgegenstand bleibt unklar. Während in der Citatio noch auf einen Streit zwischen den Brüdern Wolff und Günther Milwitz, aber auch auf die Unteilbarkeit des Lehens von Gispersleben im Zusammenhang mit den Intentionen der Witwe des Ilgen Milwitz hingewiesen wurde, ging es in den folgenden Dokumenten nur noch um eine Gefangensetzung des Wolff Milwitz in Erfurt, wobei der Grund dafür nicht explizit ersichtlich wird. Der Streit geht gegen das Urteil von Mainz (1588), in dem angewiesen wurde, dass Wolff Milwitz auf freien Fuß zu setzen sei bei Androhung einer Strafe für die Stadt Erfurt in Höhe von 6.000 Gulden. Erst der Anwalt der Stadt Erfurt, Dr. Wolff, wies auf eine Anzahl von Verfahrensfehlern durch Mainz hin und argumentierte mit der juristischen Nichtzuständigkeit von Mainz, mit Bezug auf Erfurter Privilegien und den Schiedsspruch des Reichskammmergerichtes von 1578 mit der 13. Convention bei Gerichtssachen zwischen Erfurt und Mainz. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1577 - 1595 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1632 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632276 |
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