Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 51 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Anna, geb. Schwanflögl, Witwe des Ilgen Milwitz, Bürger zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Anna Milwitz war Erbin von Lehnsanteilen des Dorfes Gispersleben. Dieses Dorf hatten die Stadt Erfurt von den Grafen von Gleichen zu 75 % und die Milwitz zu 25 % erworben. De facto wurde der gesamte Besitz von Erfurt beherrscht. Die Witwe Anna Milwitz wandte sich an das kurmainzische Hofgericht, um ihren Anteil aus dem Gesamtbesitz abzukoppeln sowie dort eigene Vorstellungen zu verwirklichen und erhielt in Mainz Recht. Darauf ging die Stadt Erfurt vor das Reichskammergericht mit der Begründung, dass Mainz keine juristischen Rechte in dieser Sache hätte, da der Besitz reichsunmittelbar sei, lediglich vorher der Erfurter Justiz unterstünde. Das Reichskammergericht akzeptierte die Argumentation der juristischen Zuständigkeit, bestätigte aber die Forderungen der Witwe Anna Milwitz. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1577 - 1592 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1631 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632275 |
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