Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 50 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Hans von der Weser, Bürger und Waidhändler zu Erfurt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der etwa 80jährige Waidhändler Hans von der Weser wurde wegen Vergehens gegen das Waidhandelsgesetz der Stadt Erfurt mit 50 Taler Strafe belegt. Der Mann wurde als notorischer Querkopf charakterisiert. Er verweigerte den jährlichen Bürgereid dem Rat der Stadt. Als ihm nach mehrmaligen Vorladungen, die er nicht befolgte, ein Jahr Stadtverweis angedroht werden musste, wandte er sich an das kurmainzische Hofgericht, wo er einen Entscheid erwirkte, der ihn von der angedrohten Strafe befreite. Darauf ging die Stadt Erfurt in der Sache vor das Reichskammergericht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1577 - 1590 |
Umfang: | 4,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1630 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632274 |
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