A 53, B Nr. 52 David Breme, Pfarrer zu Obergebra für seine Enkelkinder Christian Günther, Elisabeth Sophia und Caspar August, Kinder seines Sohnes Johann David Breme, Organist zu Nordhausen ( 04.06. 1699) und seiner Ehefrau Catharina Dorothea, geb. Ostermann (29.12. 1699) (Kläger) \ \ Johann And[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 52

Form-/Inhaltsangaben

Titel:David Breme, Pfarrer zu Obergebra für seine Enkelkinder Christian Günther, Elisabeth Sophia und Caspar August, Kinder seines Sohnes Johann David Breme, Organist zu Nordhausen ( 04.06. 1699) und seiner Ehefrau Catharina Dorothea, geb. Ostermann (29.12. 1699) (Kläger)

Johann Andreas Wolfram, Bürgermeister und Kaufmann zu Nordhausen sowie der Rat der Stadt Nordhausen (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis et mandati attentati revocatorii et cassatorii sine clausula, annexa citatione ad videndum se incidisse in poenam legis

Streitobjekt waren ein Brauhaus und der dazugehörige Gasthof "Schwarzer Adler" am Marktplatz von Nordhausen. Diesen wertvollen Besitz brachte Catharina Dorothea Ostermann als elterliches Erbgut in die Ehe mit dem Organisten Breme. Beide verstarben 1699 kurz nacheinander und hinterließen drei Kinder im Alter zwischen 2 und 7 Jahren. Kurz vor ihrem Tod legte die Frau testamentarisch fest, dass ein Johann Heinrich Panse, mit dem sie sich zum zweiten Male verehelichen wollte, als Treuhänder für ihre Kinder wirken sollte. Auf diesen ansehnlichen Besitz reflektierte der reiche Nordhäuser Kaufmann Johann Andreas Wolfram. Mit Hilfe seines Schwiegervaters, Ratsmitglied der Stadt und weiterer Ratsmitglieder wurde die Besitzübernahme durch Wolfram organisiert. Gegen das Testament wurden Vormünder vom Rat für die Kinder bestellt, die "im Interesse der Kinder" den Besitz an Wolfram verkauften. Man begründete dieses mit notwendigen Renovierungsarbeiten am Gasthof und einigen Schulden, die auf dem Besitz lagen. Zur gleichen Zeit bemühte sich der Großvater, Pfarrer David Breme von Obergebra, seinen Enkeln den Besitz zu erhalten. Er wollte die Schulden begleichen, Gasthof und Brauerei kaufen, wollte Vormund sein bzw. schlug Vormünder vor. Der Rat von Nordhausen verweigerte ihm alles, weil er kein Bürger von Nordhausen war, sich dabei berufend auf ein Privileg Kaiser Karls IV. von 1358. Pfarrer Breme sah nun nur noch die Möglichkeit mit Hilfe des Reichskammergerichtes gegen die Machenschaften in Nordhausen vorzugehen. Er verstarb aber im Verlauf des Prozesses im Jahr 1704. Der Ausgang ist nicht aus den Akten zu erkennen. Sie zeigen aber deutlich die Verzögerungstaktik des Rates von Nordhausen und enthalten übelste Verleumdungen gegen den Pfarrer und seine Anwälte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1358 - 1712
Umfang:11 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 3832
 

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