A 23g Altmärkisches Obergericht zu Stendal, 1375-1829 (Bestand)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 23g
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Altmärkisches Obergericht zu Stendal
Laufzeit/Datum (detailliert):(1375) 1549 - 1829
Laufmeter:16.80
Findhilfsmittel:Findbuch 1932 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Eine gewisse Sonderstellung der Altmark innerhalb des brandenburgischen Kurstaates kommt darin zum Ausdruck, dass trotz der Verlegung der Residenz des Kurfürsten nach Berlin im 15. Jahrhundert hier ein eigenes, als Hof- und Landgericht bezeichnetes, höheres Gericht bestehen blieb. Vor dem Hofgericht suchten die unbeschloßten und sonstigen Mitglieder der Ritterschaft, vor dem Landgericht die Bauern ihr Recht. Die Kompetenz erstreckte sich auf Schuld-, Münz- und Lehnssachen, später auch auf Kriminalvergehen. Es tagte vor der Burg in Tangermünde und bestand aus dem Hof- und Landrichter sowie aus zwei Prokuratoren bzw. Assessoren.
Seit 1520 entstand eine Appellationsinstanz in Form des Quartalgerichts der Altmark, das als eine Kommission des 1516 gegründeten Kammergerichts angesehen wurde. Die Leitung hatte der Landeshauptmann inne, der aber in besonders eiligen Sachen ein eigenes Gericht halten konnte, dem auch die Schlossgesessenen unterstanden. Ihm waren im Quartalgericht der Hauptmann von Salzwedel und zwei bis drei Assessoren beigeordnet.
1716 wurde aus den bisherigen Gerichten das Altmärkische Obergericht gebildet, das in erster Instanz für alle Streitsachen des altmärkischen Adels, der freien Bauern und der freien Lehnssassen in der Wische zuständig war. In zweiter Instanz entschied es die Appellationen von den städtischen und patrimonialen Gerichten sowie von den Justizämtern. Nur die von Kahldenschen Güter, das dem Joachimsthalschen Gymnasium gehörenden Amt Dambeck und die Dörfer der Universität Frankfurt/Oder unterstanden in erster Instanz bzw. letztere beiden Gruppen in Klagen, welche die Einkünfte dieser Besitzungen betrafen, dem Kammergericht in Berlin. Das Obergericht betrachtete sich als dem Kammergericht in Berlin gleichgeordnet und ließ nur Spruchrevisionen durch Juristenfakultäten oder Schöppenstühle bzw. durch Supplikation an den Landesherrn zu.
Im Rahmen der allgemeinen Justizreform wurde das Altmärkische Obergericht 1753 und 1782 neu organisiert. An seiner Spitze stand ein Präsident. Ferner gehörten ihm ein Direktor und vier Obergerichtsräte an. Es sprach in Kriminal-, Pupillen-, Hypotheken-, Konsistorialjustizsachen und allen Zivilprozessen Recht. Mit der Einführung der westphälischen Gerichtsverfassung im Jahre 1808 trat an die Stelle dees Obergerichts das Tribunalgericht zu Stendal, das nach Rückfall der Altmark an Preußen in das Landgericht Stendal umgewandetl wurde.
Bestandsinformationen:Vom Obergerichtsarchiv, das durch mehrmaliges Umlagern während der westphälischen Zeit stark gelitten hatte, sind nur ca. 5 % erhalten geblieben. Die Akten des Obergerichts befanden sich am Beginn des 19. Jahrhunderts in großer Unordnung im Rathaus zu Stendal. Bei den notwendigen Ordnungsarbeiten wurden erhebliche Kassationen durchgeführt, so dass nur das alte Aktenverzeichnis über den früheren Umfang des Bestandes Auskunft gibt. Vereinzelte Akten wurden 1879 und 1881 vom Appellationsgericht Magdeburg bzw. vom Landgericht Stendal an das Landeshauptarchiv abgegeben und dort bei der alten Rep. A 23 IV zunächst eingeordnet. 1926 übergab das Landgericht Stendal dann die restlichen erhaltenen Akten an das Staatsarchiv Magdeburg. 1932 vereinigte Wentz die Bestände und verzeichnete sie in Anlehnung an die Ordnung des 18. Jahrhunderts als Rep. A 23 g. Die Akten über die Gemeinheitsteilung der Altmark waren an die Generalkommission gelangt, wo sie zusammen mit Gemeinheitsteilungsakten der magdeburgischen Regierung neu verzeichnet und z. T. weitergeführt wurden. Als diese Bestände 1944 vom Landeskulturamt Merseburg ebenfalls an das Landeshauptarchiv abgegeben wurden, ließ Schröder sie in der bisherigen Ordnung, vereinigte die in Rep. A 23 g vorhandenen Akten mit ihnen und stellte sie 1949 als Rep. A 54 auf.
Im September 2005 wurde das maschinenschriftliche Findbuch von 1932 durch die Praktikantin Oberbeck retrokonvertiert. Auf der Grundlage der so entstandenen Datenbank führte Archivrat Dr. Buth zusammen mit der Praktikantin Wege eine Bestandsrevision durch und arbeitete zahlreiche, im Laufe der Jahre dem Bestand nachträglich zugeordnete Akteneinheiten ein. Dabei erfolgte auch die Vergabe neuer, fortlaufender Signaturen. Abschließend erfolgte die Überarbeitung der nicht mehr aktuellen Klassifikation und die Erstellung des vorliegenden Findbuchs.
Zusatzinformationen:Weiterführende Literatur:
Lieselott Enders: Die Altmark: Geschichte einer kurmärkischen Landschaft in der Frühneuzeit (Ende des 15. bis Anfang des 19. Jahrhunderts). Berlin 2008.
Wilhelm Zahn: Heimatskunde der Altmark. Stendal 1892, (2. Aufl.) 1928, S. 47-49.
Berent Schwineköper: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. II, Halle (Saale) 1955, S. 193–195.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Da 5 Amt Arendsee, 1646-1865 (Bestand)

siehe auch:
Da 10 Amt Burgstall, 1574-1850 (Bestand)

siehe auch:
Da 12 Kloster- und Schulamt Dambeck, 1526-1941 (Bestand)

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Da 16 Kloster und Amt Diesdorf, 1329-1852 (Bestand)

siehe auch:
Da 48 Amt Neuendorf, 1543-1861 (Bestand)

siehe auch:
Da 56 Amt Salzwedel, 1605-1834 (Bestand)

siehe auch:
Da 66 Amt Tangermünde, 1467-1895 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 1 Domstift Stendal, 1188-1588.07.04 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 2 Kloster Arendsee, 1449-1707 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 3 Kollegiatstift Arneburg, 1459-1507 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 4 Kloster Dambeck, 1369-1644 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 5 Propstei Dähre, 1589-1714 (Bestand)

siehe auch:
U 21 II 7 Kloster Krevese, 1386-1562 (Bestand)

siehe auch (GR):
U 21 II 6 Kloster Diesdorf, 1161-1703.06.06 (Bestand)
 

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