A 53, M Nr. 231 Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen (Mülhausen) \ \ David Winckler, Bürger zu Mühlhausen, ab 1601 sein Sohn Frantz Winckler, Bürger zu Mühlhausen, 1593-1605 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, M Nr. 231

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen (Mülhausen)

David Winckler, Bürger zu Mühlhausen, ab 1601 sein Sohn Frantz Winckler, Bürger zu Mühlhausen
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Im April 1596 wurde von den kaiserlichen Kommissaren Andreas Pladtner, Bürger zu Langensalza, und Joachim Tessmar, Bürger zu Speyer, ein Zeugenverhörtag durchgeführt, in dessen Ergebnis zugunsten Wincklers entschieden wurde. Die Stadt Mühlhausen warf den Kommissaren eigenmächtiges Handeln vor und bezichtigte sie der Nichtzugehörigkeit zur eingesetzten kaiserlichen Untersuchungskommission, damit letztlich der Nichtigkeit der Entscheidung aus der Untersuchung. Das RKG entschied zugunsten Wincklers. Ursache des Streites war der Vorwurf gegen Frantz Winckler, eine Frau zum Ehebruch verleitet zu haben. Frantz Winckler reagierte auf die Anschuldigung mit einer Ohrfeige, die der Rat von Mühlhausen mit einer Geldstrafe belegte. Die Angelegenheit entwickelte sich so weit, daß Vater und Sohn Winckler von der Stadt Mühlhausen in Haft genommen wurden, ohne daß der am Anfang erhobene Vorwurf untersucht oder berücksichtigt wurde, aus dem heraus sich Winckler in seiner Ehre verletzt sah.
Laufzeit/Datum (detailliert):1593 - 1605
Umfang:5 cm

Kontext

Registratur-Signatur:M 3872
 

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