A 53, M Nr. 203 Gebhardt von Meyendorff (Meiendorff), Herr auf Ummendorf und Altenplathow (Bekl.) \ \ Curt von Meyendorff, Herr auf Seedorf (Kl.), ab 1670 sein Sohn Georg von Meyendorff, 1555-1634 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, M Nr. 203

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gebhardt von Meyendorff (Meiendorff), Herr auf Ummendorf und Altenplathow (Bekl.)

Curt von Meyendorff, Herr auf Seedorf (Kl.), ab 1670 sein Sohn Georg von Meyendorff
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Am 21.05.1555 erfolgte eine Erbteilung unter den Brüdern Andreas, Georg und Curd von Meyendorff. Da Curd schon bald darauf kinderlos verstarb, fiel sein Anteil an seine beiden Brüder zurück, was diese untereinander am 17.04.1560 vertraglich regelten. Dabei unterblieb aber aus unbekanntem Grund die Regelung der Nutzung der Güter von Altenplathow, welche die Meyendorffs nur zeitlich begrenzt, bis 1630, nutzen durften. Bis 1580 wurde Altenplathow gemeinschaftlich bewirtschaftet. Bei einem Umtrunk 1580 kam es zwischen den Brüdern um die Nutzung von Altenplathow zum Streit. Noch während der Schlichtung verstarben beide Brüder, Andreas 1583 und sein Bruder Georg kurz vor ihm. Den von den Vätern angestrebten Vergleich verhandelten die Söhne, Curt, Georgs Sohn, und Gebhardt, Andreas’ Sohn. Curt verlangte für den Verzicht auf Altenplathow, ohne daß eine Wertschätzung zugrunde lag, 14.000 Tlr. Die Appellation am RKG hatte zum Ziel, eine genaue Feststellung der Werte von Altenplathow zu treffen, um zu einer gerechten Teilung bzw. zum wertmäßig korrekten Betrag für den Verzichtenden zu gelangen.
Laufzeit/Datum (detailliert):1555 -1630 (1634)
Umfang:3 cm

Kontext

Registratur-Signatur:M 2656
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3197582
 
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