Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 134 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Margarethe, geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, Witwe des Grafen Johann von Mansfeld (Mannsfelt), für ihre Söhne Ernst und Christoph Friedrich, Grafen von Mansfeld, ab 1589 Graf Ernst für sich selbst und in Vollmacht seines Bruders Christoph Friedrich
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg, Georg von Reckhentin, erzstiftisch magdeburgischer Oberaufseher in der Grafschaft Mansfeld, und Bastian Breitner, Amtmann zu Leimbach |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati der Pfändung etlicher Rinder zu Hergisdorf
Am 11.05.1585 beschlagnahmten Landsknechte des erzstiftischen Oberaufsehers 44 Rinder der Gemeinde Hergisdorf im „Dippelsdorfischen Gehölz“, wo die Gemeinde Hergisdorf das Hutrecht besaß. Die Klage der Gräfin Mansfeld begründete sich darauf, daß diese Tat auf nichtsequestriertem Land der Grafschaft Mansfeld passierte, das zwar erzstiftisch magdeburgisches Lehen war, aber ihren Söhnen landesherrlich vererbt wurde. Das Vieh wurde in den sequestrierten Teil nach Annarode getrieben. Der Antrag der Bauern von Hergisdorf auf Rückerstattung ihrer Tiere wurde vom Amtmann von Leimbach abgelehnt. Derartige gewaltsame Pfändungen, wurden 1548 auf dem Reichstag von Augsburg verboten. Bei Zustellung der Klage im November 1585 war Reckhentin nicht mehr im Amt. Sein derzeitiger Wirkungsort wurde nicht bekanntgegeben. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1572 - 1597 |
| Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 806 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160821 |
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