Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 79 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Ernst von Mandelsloh (Mandesloe), Obrist und Herr auf Hedersleben bei Eisleben
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstiftes Magdeburg, und seine Kanzlei zu Halle/S. sowie Heinrich, Graf von Mansfeld |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati executorialis
Ernst von Mandelsloh hatte den Besitz des ehemaligen Klosters Hedersleben als Erblehen von Christoff, Graf von Mansfeld, käuflich erworben. Die entsprechenden Verträge waren gefertigt worden und besaßen den Konsens des postulierten Administrators des Erzstifts Magdeburg. Allerdings zögerte Graf Christoff von Mansfeld die abschließende Besiegelung der Verträge hinaus. Die Klagen des Ernst von Mandelsloh beim Erzstift Magdeburg führten zu Abschieden in den Jahren 1585 und 1587, nach denen Graf Christoff von Mansfeld den endgültigen Vertragsabschluß vollziehen sollte. Da er dies trotzdem nicht tat, befürchtete Ernst von Mandelsloh nach dem Tod des Grafen, daß die Verträge möglicherweise von dessen Nachfolgern nicht anerkannt werden und forderte die Hilfe des Erzstifts, die ihm aber nicht gewährt wurde. Deshalb wandte er sich an das RKG, als Graf Christoff verstorben war und dessen Nachfolger, Graf Heinrich von Mansfeld, die Regierungsgeschäfte übernommen hatte. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1585 - 1594 |
| Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 551 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160766 |
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