Identifikation |
Signatur: | A 53, K Nr. 13 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Caspar Krail als Vorsteher des Gemeinen Kastens in der Pfarrkirche St. Michael zu Zeitz (Kl.)
Wolff von Kreutzen, Herr auf Heuckewalde, Obrist und Hauptmann auf Osterode und Deutsch-Eylau in Preußen, ab 1588 sein Sohn Hildebrandt von Kreutzen, Herr auf Heuckewalde und Deutsch-Eylau |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Der ehemals zum Jungfrauenkloster von Zeitz gehörige Wald zwischen Loitzschütz und Giebelroth kam in den Besitz von Kirche, Hospital und Schule von Zeitz. An diesen Wald grenzte südlich der Besitz derer von Kreutzen auf Heuckewalde, die zunächst widerrechtlich diesen Wald zur Schaf- und Rinderhut und -trift nutzten. 1555 gab es diesbezüglich einen Vergleich, der denen von Kreutzen die begrenzte Nutzung gestattete, so dass für die Eigentümer kein Wertverlust des Waldes eintrat. Dieser Vertrag wurde aber bald erneut gebrochen, so dass es Pfändungen und gegenseitige Übergriffe gab. Der Streit vor dem RKG endete im August 1592 mit einem erneuten Vergleich. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1570 - 1592 |
Umfang: | 20 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | K 479 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160556 |
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