A 53, K Nr. 11 Albrecht Kracht von Plessa, Herr auf Athensleben und Rothenförde (Bekl.) \ \ Ludwig von Lochau, Dechant, Wichard von Bredow, Senior und das Domkapitel des Erzstifts Magdeburg sowie Didecke (Titke) von Möllendorff, Domher der Stiftskirche von Magdeburg und sein Bruder Friedrich von [Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, K Nr. 11

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Albrecht Kracht von Plessa, Herr auf Athensleben und Rothenförde (Bekl.)

Ludwig von Lochau, Dechant, Wichard von Bredow, Senior und das Domkapitel des Erzstifts Magdeburg sowie Didecke (Titke) von Möllendorff, Domher der Stiftskirche von Magdeburg und sein Bruder Friedrich von Möllendorff, Herren auf Hohengöhren
Enthält/ Darin:Enthält: mandati cum clausula

Albrecht Kracht war Lehnsinhaber der Güter Rothenförde und Athensleben, deren Wert um 1600 auf 130.000 Tlr geschätzt wurde. Die auf den Gütern liegenden Schulden, die von seinem Vater und seinem verstorbenen Bruder Caspar und auch von ihm herrührten, betrugen über 40.000 Tlr. Seit über 20 Jahren liefen Prozesse der Gläubiger gegen die Kracht zur Erlangung ihrer Gelder. 1597 gestattete Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg die Alienierung von Rothenförde durch Albrecht Kracht. Noch im August 1597 wurde August von der Asseburg als potentieller Käufer genannt, dem Joachim Friedrich von Brandenburg im Dezember 1597 seinen Konsens zum Erwerb von Rothenförde erteilte. Kurz darauf folgte Joachim Friedrich seinem Vater in die Kurfürstenwürde der Markgrafschaft Brandenburg, und das Domkapitel des Erzstifts Magdeburg verlangte von Albrecht Kracht die völlige Veräußerung seiner Güter im Erzstift. Das Domkapitel unterstützte damit Titke und Friedrich von Möllendorf, die einmal Gläubiger des Kracht waren (10.000 Tlr) und als Lehnsfolger von ihren Vorfahren eine Anwartschaft auf Rothenförde und Athensleben geerbt hatten, wenn die Kracht im Mannesstamm erlöschen sollten. Somit kam auch zwischen Kracht und dem Asseburger kein Kaufvertrag zustande, weil die von Möllendorff Einspruch erhoben. Da aber August von der Asseburg einen höheren Kaufpreis bot als die von Möllendorff, Kracht mit diesem Geld seine Gläubiger vollständig hätte abfinden und Athensleben als Lehnsgut für sich erhalten können, kam die Sache vor das RKG, zumal 7 Rechtsbelehrungen vorlagen, die Albrecht Kracht unterstützten.
Laufzeit/Datum (detailliert):1573 - 1601 (1607)
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:K 445
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160554
 
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