A 53, S Nr. 42 Godefred Schultze, Syndicus und Hofprokurator des Domkapitels zu Halberstadt, verordneter Vormund für Felicitas, geb. von Krag, Witwe des Christoph von Wopke, Kapitelherr zu Halberstadt, Henning und Georg Arndt von Stammern, alle als Erben des Eckart von Stammern, ab 1677 Erdtmann E[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 42

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Godefred Schultze, Syndicus und Hofprokurator des Domkapitels zu Halberstadt, verordneter Vormund für Felicitas, geb. von Krag, Witwe des Christoph von Wopke, Kapitelherr zu Halberstadt, Henning und Georg Arndt von Stammern, alle als Erben des Eckart von Stammern, ab 1677 Erdtmann Eckardt, Adrian Arndt, Frantz Georg, Christoph Ludewig, Henning Philipp, alle von Stammern, sowie Gustav Adolph von der Schulenburg für seine Ehefrau Anna Elisabetha, geb. von Stammern

Vettern Gebhardt von Alvensleben, Herr auf Hundisburg, Busso von Alvensleben, zum Zeitpunkt des RKG-Prozesses verstorben, und Ludolph von Alvensleben, beide Herren auf Eichenbarleben, ab 1668 Ludolff Burchard von Alvensleben für sich und seinen Bruder Gebhardt von Alvensleben, Matthias von Alvensleben für sich und seinen Bruder Gebhardt Johann von Alvensleben, sowie Hans Georg von der Schulenburg und T. Friedrich von Bismarck als Kuratoren der Söhne des verst. Busso von Alvensleben
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Am 31.03.1654 verstarb unverheiratet und kinderlos Elias von Alvensleben, Sohn des Hans Clamer von Alvensleben, Herr auf Rogätz. Er war der Lehnserbe u.a. von Haus und Amt Rogätz, welches sich aber noch in Teilnutzung der Erben des Eckardt von Stammern befand. Die von Stammern erhielten Rogätz im Zuge von Schuldprozessen mit denen von Alvensleben Anfang des 17. Jahrhunderts zur Nutzung bis zum Abtrag der Schuldenlast. Siehe dazu die Prozesse A 53, A Nr. 9, 11, 12, 14 und 19. Die Vettern von Alvensleben beantragten als nächste Lehnserben für Rogätz beim Erzstift Magdeburg die Lehnsübertragung die ihnen gewährt wurde. Da die Erben des Eckardt von Stammern von dieser Entscheidung keine sofortige Kenntnis erhielten und die Schuldsache noch nicht als beendet ansahen, weitere Forderungen in Höhe von 25.000 Tlrn stellten, die zur Bewirtschaftung von Rogätz eingesetzt worden sein sollen, appellierten sie am RKG.
Laufzeit/Datum (detailliert):1654 - 1668
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 2082
 

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