Identifikation |
Signatur: | A 53, F Nr. 14 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Heinrich Fernschild, Einwohner und Krämer zu Körner für seinen Sohn Johann Christoph, Fleischerlehrling zu Mühlhausen (Beklagte)
Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen sowie die Fleischerinnung von Mühlhausen (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis de exequendo cum clausula
Der seit 1597 bei Fleischermeister Christoph Kleeberg in Lehre gehende Johann Christoph Fernschild wurde beschuldigt, seinem Vater bzw. Großvater geholfen zu haben, Schweine und Kälber zu kastrieren. Nach sämtlichen in Mühlhausen geltenden Handwerksordnungen durften die Kinder von Vätern, die Tiere kastrieren bzw. das selber tun, keinen Handwerksberuf erlernen. Deshalb wurde der Sohn entlassen. Die Klage des Vaters vor der fürstlich sächsischen Regierungskanzlei auf Friedenstein/Körner führte zur Rehabilitierung des Jungen, der auch vom Pfarrer von Körner ein positives Leumundszeugnis bekam. Da aber der Vater Kastrationen vornahm, außerdem ein aus brandenburgischen Kriegsdiensten entlaufener Soldat war, verwahrte sich die Fleischerinnung mit Unterstützung der anderen Handwerksinnungen von Mühlhausen gegen das Urteil des Reichskammergerichts, den Jungen wieder einzustellen. Trotz des zugunsten von Johann Christoph Fernschild ergangenen Reichskammergericht-Urteils schloß der Vater Heinrich Fernschild mit der Fleischerinnung von Mühlhausen einen Vergleich, dass sein Sohn anderweitig in die Lehre käme. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1697 - 1699 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | F 772 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2637794 |
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