A 53, E Nr. 46 Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt für sich und für Jacob Mentzig und Ehefrau, Bürger zu Erfurt (Kläger) \ \ Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, sowie Mathes Mentzig, Ratsherr und Bürger zu Erfurt (Beklagte), 1606-1609 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 46

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt für sich und für Jacob Mentzig und Ehefrau, Bürger zu Erfurt (Kläger)

Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, sowie Mathes Mentzig, Ratsherr und Bürger zu Erfurt (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der ursprüngliche Streit der Brüder Mathes und Jacob Mentzig aus Erfurt um Lehnsbesitz im Dorf Büßleben, gehörig zur Grafschaft Vieselbach, die Erfurt von den Kurfürsten von Sachsen zum Lehen besaß, wurde in Erfurt für Jacob Mentzig und seine Ehefrau entschieden. Mathes Mentzig wandte sich darauf an das kurmainzische Hofgericht und erhielt dort einen für ihn positiven Entscheid. Da aber Mainz keine juristischen Rechte in diesem Territorium hat, da es zu Erfurt gehörig als reichsunmittelbar gilt, Mathes Mentzig also an das Reichskammergericht hätte appellieren müssen, sah sich Erfurt gezwungen, erneut wegen juristischer Zuständigkeit die Sache selbst zum Entscheid an das Reichskammergericht zu bringen. Ende 1607 zog Mathes Mentzig seine Klage mit der Begründung zurück, dass er aus Unwissenheit nach Mainz appelliert habe und sich dem Erfurter Entscheid beuge.
Laufzeit/Datum (detailliert):1606 - 1609
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 1627
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632270
 
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