A 53, E Nr. 45 Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger) \ \ Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, sowie Nicolaus Kayser und Volkmar Hartlieb als Curatoren für die Ehefrau des Hans Ludolph, Magdalena, alle Bürger zu Erfurt (Beklagte), 1605-1608 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 45

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)

Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, sowie Nicolaus Kayser und Volkmar Hartlieb als Curatoren für die Ehefrau des Hans Ludolph, Magdalena, alle Bürger zu Erfurt (Beklagte)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Die Erfurter Bürger Niclas Kayser und Hans Ludolph waren Gesellschafter eines lange gut gehenden Handelsunternehmens. Gegen 1605/06 tauchten Verdachtsmomente gegen die Liquidität des Unternehmens auf, die berechtigt waren. Noch 1605 hatte der Erfurter Bürger Hans Podewitz dem Unternehmen einen Kredit von 2.275 Gulden gewährt. Bei den Schuldzahlungen stellte sich heraus, dass die Unternehmer Kayser und Podewitz, letzterer war inzwischen gestorben, dieselben Güter als Sicherheit an mehrere Gläubiger verschrieben hatten. Sie hatten Schulden bei den Erfurter Bürgern Bernhard Segard, Hans Christoff Schröder, Paul Ziegler, Hans Götze, Christoff Utzberger, Hans Wilhelm Förster, Balthasar Wachsmut, Melchior Denstedt, Heinrich Wormb, Zacharias Rosen, den Naffzerischen Erben (und) Balthasar Müller sowie bei den Breslauer Bürgern Hans Baudeßen und Michel Wagner. Die Frau des Ludolph, Magdalena, hatte aus ihrem Besitz zwei Häuser zu Erfurt als Sicherheit ihrem Mann übergeben, die nun vielfältig beansprucht wurden. Allgemein wird noch von weiterem Besitz gesprochen. Kayser hatte sich inzwischen aus Erfurt abgesetzt und versucht, beim Hofgericht in Mainz den Konkurs aufzuhalten. In einer Erbschaftssache zwischen Hans Podewitz und den Naffzerischen Erben zu Erfurt sowie den Kuratoren für Magdalena Ludolph entschied die Stadt Erfurt zugunsten Erstgenannter. Darauf wandten sich die Kuratoren an das kurfürstliche Hofgericht nach Mainz. Aufgrund des Mainzer Urteils von 1607 mußte die Stadt Erfurt zum Schutz seiner Privilegien erneut an das Reichskammergericht appellieren.
Laufzeit/Datum (detailliert):1605 - 1608
Umfang:8 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 1626
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632269
 
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