Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 36 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, und ab 1604 Johann Schweickhard, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis die Jurisdiktion über Erbfälle betreffend
Ursprung war ein Erbschaftsstreit zwischen den Erben des Georg Rodiger und den Erben des Hans Vogt zu Erfurt. 1578 errichtete Elisabeth Resi, Ehefrau des Hans Vogt, ihr Testament, in dem sie ihrem Ehemann erhebliche Güter vererbte. Nach ihrem Tod begann der Streit zwischen ihrem Witwer und den Erbberechtigten der Rodiger-Linie. Dieser Streit kam zunächst vor das Erfurter Stadtgericht, welches entsprechend der testamentarischen Verfügung entschied. Der Verlierer wandte sich deshalb an das kurmainzische Hofgericht. Da Kurmainz entsprechend den zwischen ihm und der Stadt Erfurt bestehenden Verträgen und auf der Grundlage eines Reichsentscheids von 1578 in solchen Streitfragen keinerlei juristische Rechte in Erfurt hatte, den Prozess annahm und urteilte, wandte sich Erfurt an das Reichskammergericht. Hinzu kam, dass fast zeitgleich ein ähnlich gelagerter Streit zwischen Simon von Denstedt und Georg Hugold zu Erfurt denselben Verlauf nahm, in Mainz aber umgekehrt entschieden wurde, so dass der Rechtsgrundsatz der Gleichheit verletzt war. Da es sich bei den genannten Fällen nicht um Einzelfälle handelte, verlangte die Stadt Erfurt eine nochmalige grundsätzliche Entscheidung von der Reichskammer. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1578 - 1638 |
Umfang: | 11 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1616 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632260 |
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