Identifikation |
Signatur: | A 53, E Nr. 32 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt (Kläger)
Wolfgang, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, ab 1601 Johann Adam, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz, ab 1604 Johann Schweickhardt, Kurfürst und Erzbischof zu Mainz (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: citationis praetensae legis diffamari
Ursprung dieses Streits waren die Erbschaftsstreitigkeiten der Ursula von der Sachsen und der Kinder ihres verstorbenen Bruders um dessen Hinterlassenschaft. Zum Streitbetrag gehörte auch ein Wald, der Eichenberg genannt, gehörig zum Amt Tonndorf, welches die Stadt Erfurt seit 1357 von Erzbischof Gerlach von Mainz wiederkäuflich auf Zinsbasis innehatte. 1584, als die Erben sich geeinigt hatten und die Stadt Erfurt als Vermittler die Grenzsteine bestimmt hatte, ließ der junge Heinrich von Bünau, Herr auf Nauendorf, die Grenzmarkierungen beseitigen und beanspruchte diesen Wald als seinen Besitz, da er angeblich nicht zur Stadt Erfurt, sondern zum Herzogtum Sachsen gehörte. Heinrich von Bünau reichte Klage beim Weimarer Hof ein, ließ sogar den Holzförster der Ursula von der Sachsen gefangennehmen, foltern und nach Weimar bringen, weil dieser die Abgaben des Waldes nach Tonndorf und nicht nach Nauendorf bringen ließ. Am 21.05. 1590 verfügte Erzbischof Wolfgang von Mainz in einem Erlaß, die Einziehung der umstrittenen Gebiete. Das war der eigentliche Grund für die Stadt Erfurt, sich an das Reichskammergericht zu wenden. Begründung des Erzbischofs für diesen Schritt war das Argument, dass Erfurt keine Abgaben auf das Gebiet entrichtet hätte, Abgaben, die Heinrich von Bünau beschlagnahmte. Erfurt verwies beim Streit darauf, dass schon einmal die höchste Reichsgerichtsbarkeit 1478 die Rechtmäßigkeit dieses Besitzes für die Stadt bestätigt habe, als Erzbischof Dietrich von Mainz die Enteignung versuchte. 1596 schrieb dann auch der Anwalt Streitt an den Erzbischof, dass seine Behauptungen nicht aufrechterhalten werden können, da die beanspruchten Zinsen inzwischen von Erfurt gezahlt seien. Absicht von Erzbischof Wolfgang war die Übergabe des Landes an den Herzog von Sachsen und dann dessen Belehung an Heinrich von Bünau. Vielleicht ist dieser Streitfall als ein weiterer Machtkampf des Mainzer Erzbischofs gegen die Stadt Erfurt zu werten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1357 - 1604 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | E 1613 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2632256 |
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