A 11a, Nr. 466 Allerhöchste Vorschrift, dass kein Nutz- oder Brennholz zum Verkauf außerhalb Landes, ohne einen Pass oder ein Attest des zeitigen Oberforstmeisters in den Zöllen passiert werden solle, Bd. 2, 1725-1728 (Akte)

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Identifikation

Signatur:A 11a, Nr. 466

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Allerhöchste Vorschrift, dass kein Nutz- oder Brennholz zum Verkauf außerhalb Landes, ohne einen Pass oder ein Attest des zeitigen Oberforstmeisters in den Zöllen passiert werden solle, Bd. 2
Laufzeit/Datum (detailliert):1725 - 1728
 

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