A 11a, Nr. 465 Schonung des jungen Holzes, als Lattstämme, Hopfen- und Buhnenstangen und Baumpfähle, dass dergleichen nicht verkauft, keine junge Eiche in Klafter geschlagen, das Holz nicht gestämmt, sondern gerodet, der Verkauf des Bau- und Nutzholzes nur im Winter geschehen und zur Aufklafterung

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Identifikation

Signatur:A 11a, Nr. 465

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Schonung des jungen Holzes, als Lattstämme, Hopfen- und Buhnenstangen und Baumpfähle, dass dergleichen nicht verkauft, keine junge Eiche in Klafter geschlagen, das Holz nicht gestämmt, sondern gerodet, der Verkauf des Bau- und Nutzholzes nur im Winter geschehen und zur Aufklafterung kein junges Holz genommen, ingleichen wie beim Holzschlag zu Kohlen, verfahren werden solle, auch Abschaffung der Gewohnheit des jährlichen Maiensetzens im Pfingsten
Laufzeit/Datum (detailliert):1724
 

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