Identifikation |
| Signatur: | A 53, S Nr. 266 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Christoph Gottlieb Schultz und seine Ehefrau Johanna Maria Elisabeth, geb. Schmidt, Bürger zu Nordhausen (Bekl.)
Fräulein Maria Sophia Sack, wohnhaft in Ermsleben (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Im August 1761 wurde durch die französische Armee das preußische Freikorps Gschray in der Nähe Nordhausens geschlagen. In der Stadt entstanden Gerüchte, daß Plünderungen bevorstünden, worauf Johanna Schultz der Maria Sophia Sack anbot, ihr Geld und ihre Wertsachen im Schultzschen Keller zu verstecken. Maria Sophia Sack übergab der Johanna Schultz einen versiegelten Sack, in dem sich eine kupferne Wärmflasche mit 600 Rtlr befand. Nachdem die Gefahr vorüber war, wollte Maria Sophia Sack ihr Depot wiederhaben, worauf man ihr zuerst sagte, das Geld müsse erst aus dem Kellerversteck geholt werden, dann, daß das Geld gestohlen sei. Daraus erwuchs eine Diebstahlsklage vor der ersten Instanz, die den Schultzes zwar den Diebstahl des Geldes abnahm, weil nichts anderes zu beweisen war, sie aber zum Schadensersatz verpflichtete.
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| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1763 - 1772 |
| Umfang: | 11 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | S 9052 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146651 |
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