Identifikation |
Signatur: | A 53, S Nr. 36 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wilhelm, Graf zu Schwarzburg
Dr. iur. David Schieferdecker, Bürger zu Erfurt |
Enthält/ Darin: | Enthält: extraiudicialis appellationis
Joachim Friedrich von Brandenburg verabschiedete am 17.11.1593, daß Lehnpfannen des Grafen von Schwarzburg an Dr. Schieferdecker übergehen. Die Schwarzburger Grafen besaßen “etliche Salzpfannen“ zu Halle als Lehen vom Erzstift Magdeburg, die sie an Bürger von Halle als Afterlehen weitergegeben hatten. Der Bürger Hans Moller hatte davon 6 Pfannen erhalten. Da Hans Moller 1591 verstarb und lediglich seine Witwe und zwei Töchter hinterließ, fiel das Lehen heim. Dr. Schieferdecker zog dieses Lehen mit der Begründung an sich, daß ihm 1566 die Grafen Günter und Hans Günter von Schwarzburg selbiges in Anwartschaft übereignet hätten. Dem entsprach auch die Entscheidung der ersten Instanz. Der Kläger verwies am RKG darauf, daß dieses ohne Zustimmung aller Grafen von Schwarzburg geschah, Graf Günter bereits 1583 verstarb und Graf Wilhelm nicht sein Landerbe wurde, sondern ausdrücklich in alle anderen Lehnstükke, also auch die Salzpfannen von Halle, eingesetzt wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1566 - 1596 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | S 1722 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145925 |
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