Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 47 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kauf- und Gewandschneidergilde zu Nordhausen
Johann Wilhelm Hoffmeister, Viermann im Rat zu Nordhausen und sein Schwiegersohn Christian Wilhelm Böttcher (Bötticher) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Hoffmeister setzte nach dem Tod des Nordhäuser Senators Roscher die Wahl seines Schwiegersohnes Böttcher auf Roschers freigewordene Ratsherrenstelle durch. Hoffmeister, der selber Mitglied der Kauf- und Gewandschneidergilde war, zog sich durch diese Wahl den Zorn seiner Gilde zu, weil Hoffmeisters Schwiegersohn kein Gildemitglied war. Die Gilde verlangte die Ratsstellenbesetzung mit einem Meister aus ihren Reihen und begründete diese Forderung mit dem Ratswahlstatut von Nordhausen und warf Hoffmeister Vetternwirtschaft vor. Hoffmeister selber bestand auf sein Vorschlagsrecht, welches er nicht an einen Vorschlag zugunsten seiner Gilde gebunden sah. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1753 - 1757 |
Umfang: | 25 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 1749 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145697 |
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