A 53, N Nr. 44 Johann Paul Preuß und Jeremias Gründler, Tuchmachermeister und Syndici der Tuchmachergilde zu Nordhausen \ \ Gewandschneidergilde zu Nordhausen, 1662-1750 (Akte)[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, N Nr. 44

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Paul Preuß und Jeremias Gründler, Tuchmachermeister und Syndici der Tuchmachergilde zu Nordhausen

Gewandschneidergilde zu Nordhausen
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1662 klagte die Gewandschneidergilde erstmals gegen die Gepflogenheit der Tuchmachergilde, die von den Tuchmachern gekauften und nicht verarbeiteten Wollen und Garne weiterzuveräußern. Die Gewandschneidergilde unterstellte damit den Tuchmachern, einen für sie verbotenen Rohstoffhandel unter dem Deckmantel des “Resterverkaufs“ zu betreiben. 1686 ging der Rat der Stadt Nordhausen erstmalig auf diese Argumentation ein und verbot den Tuchmachern diesen Handel. Diese sahen sich in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt und somit ihre Privilegien als Gilde gefährdet, weshalb sie um die Rücknahme dieses Rohstoffhandelsverbots am RKG appellierten.
Laufzeit/Datum (detailliert):1662 - 1750
Umfang:11 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:N 1746
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145694
 
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