Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 27 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Nordhausen (Northausen)
Brüder Jobst und Heinrich Busch(e), Bürger zu Nordhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: Landfriedensbruch
Am 6. September 1543 wurde der Stadtschreiber von Nordhausen, Michael Mayenburg, vom Rat in Geschäften nach Erfurt geschickt. Die Brüder Busche überfielen den Mann auf offenen Straße und zwangen ihn mit Waffengewalt in seiner Handschrift Briefe zu verfertigen, die verschiedene Ansprüche der Busche an die Stadt Nordhausen zum Inhalt hatten. Die Stadt Nordhausen forderte vor dem RKG deswegen die Reichsacht gegen die Brüder Busche. Diese ließen sich 1544 jedoch nirgends auffinden, meldeten sich aber unter Geheimhaltung ihres Aufenthaltsorts beim RKG mit der Bestallung ihres Anwalts. Die Busche erhielten auf Grund ihrer Anschuldigungen gegen die Stadt Nordhausen kaiserlichen Schutz und Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, wurde als kaiserlicher Kommissar mit der Untersuchung der Anschuldigungen beauftragt. Erst 1548, wohl bedingt durch den Schmalkaldischen Krieg, wurde die Sache am RKG erneut behandelt. Parallel wurde diese Sache auch beim kaiserlichen Hofgericht behandelt. 1550 bestätigt Herzog Albrecht von Preußen, der nach dem Tod seines Onkels, des o.g. Erzbischofs Albrecht, im kaiserlichen Auftrag die Untersuchung leitete, daß beide Parteien gehört wurden und bis zum kaiserlichen Richterspruch die Busche freies Geleit und kaiserlichen Schutz genießen sollen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1544 - 1552 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 1728 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3145677 |
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