Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 49 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Conrad und Regulus Breitsprach, Bürgermeister zu Halberstadt (Beklagter), ab 1608 die Erben des Regulus Breitsprach, seine Söhne Dr.jur. Conrad und Julius Breitsprach für sich und in Vormundschaft ihres Bruders Caspar, ab 1613 auch Zacharias Oppermann und Ratskämmerer Hans Alschleben in ehelicher und verordneter Vormundschaft für die Schwestern Catharina, Margarethe, Witwe des Caspar Bartels, und Dorothea, Töchter und Erbinnen des Conrad Breitsprach
Dechant und Kapitel des Erzstiftes Magdeburg, die Brüder Hans Albrecht und Hans Ernst Kracht von Plessa, Herren auf Zschapel, Erben des Albrecht Gedeon Kracht von Plessa (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati executorialis
Zur Wiedererlangung seiner Kreditgelder erwarb der Vater der Kläger, Bürgermeister Caspar Breitsprach aus Halberstadt, die Nutzung des Gutes Rothenförde. 1601 verkaufte Albrecht Gedeon Kracht das Gut an den Magdeburger Domherrn Titke von Möllendorf. Aus der Verkaufssumme, die nicht nur das Gut Rothenförde ausmachte, sollten die Breitsprachs 4.000 Taler plus Zinsen als Auslösegeld erhalten. Da aber auf dem Gut nach dem Verkauf verschiedene Mängel festgestellt wurden, mußte man für Reparaturarbeiten 1.233 Taler 18 Groschen aufwenden. Deshalb entschied die Kanzlei des Erzstifts Magdeburg, dass die Breitsprachs, die das Gut seit 1552 bewirtschafteten, für diese Unkosten aufzukommen hätten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1601 - 1616 |
Umfang: | 3 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 3661 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2621704 |
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