Z 18, C 19 Nr. 10 Das vom Landesherrn erlassene Reskript 1. wegen Kauf oder Verkaufung der einzelnen Stücke Acker und Wiesen der Untertanen zu fürstlichen Gütern und Vorwerken; 2. wegen Untersuchung und anderer Einrichtung der Amtsdienerbesoldungen im ganzen Land; 3. wegen menagierlicher Verbrauch[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 19 Nr. 10
Filmsignatur:1242

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Das vom Landesherrn erlassene Reskript 1. wegen Kauf oder Verkaufung der einzelnen Stücke Acker und Wiesen der Untertanen zu fürstlichen Gütern und Vorwerken; 2. wegen Untersuchung und anderer Einrichtung der Amtsdienerbesoldungen im ganzen Land; 3. wegen menagierlicher Verbrauchung des Papiers bei der Regierung und den Ämtern; 4. wegen des von dem ausgetretenen Gese an den Advokaten Wagener eingelaufenen Schreibens und der deshalb zu maintenierenden fürstlichen Dignität
Laufzeit/Datum (detailliert):1754 - 1755
 

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