Z 18, C 8a Nr. 37b (fehlt) Die Höchste Verordnung, dass künftig von erkannten öffentlichen Bestrafungen, Nachrichten im Namen der Justizämter oder Gerichte, welche die Untersuchung der Sachen geführt haben, in die Bernburger öffentlichen Anzeigen eingerückt werden sollen und was deshalb weiter erg[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 18, C 8a Nr. 37b (fehlt)

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Die Höchste Verordnung, dass künftig von erkannten öffentlichen Bestrafungen, Nachrichten im Namen der Justizämter oder Gerichte, welche die Untersuchung der Sachen geführt haben, in die Bernburger öffentlichen Anzeigen eingerückt werden sollen und was deshalb weiter ergangen
Laufzeit/Datum (detailliert):1798 - 1841

Kontext

Registratur-Signatur:App Y V 30
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=463902
 
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