Identifikation |
Signatur: | M 566 |
Benutzungsort: | Merseburg |
Benutzbarkeit: | eingeschränkt benutzbar |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra Halle |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1926) 1958 - 1989 |
Laufmeter: | 93.20 |
Findhilfsmittel: | Findkartei (online einsehbar), zum Teil unerschlossen |
Registraturbildner: | Vorgänger der Wasserwirtschaftsdirektion Saale–Werra Halle waren die Wasser- und Bodenverbände. Mit der Verordnung über die Organisation der Wasserwirtschaft vom 28. August 1952 wurden die Wasser- und Bodenverbände bis spätestens 31. Dezember 1953 aufgelöst und zentralgeleitete volkseigene Wasserwirtschaftsbetriebe nach Einzugsgebieten gebildet. Somit entstand ab 1. Januar 1953 der VEB Wasserwirtschaft Saale, der bis 30. Juni 1958 bestand. Im Zuge der Verordnung über die Vervollkommnung und Vereinfachung der staatlichen Organisation auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft wurden die zentral geleiteten volkseigenen Wasserwirtschaftsbetriebe aufgelöst und es kam am 1. Juli 1958 zur Bildung von 7 Wasserwirtschaftsdirektionen (WWD) nach Großeinzugsgebieten, u. a. der WWD Saale–Weiße Elster mit Sitz in Halle/S. Mit der Verfügung vom 26. Juni 1975 gab es Neuordnungen über Stellung, Aufgaben und Arbeitsweisen der Wasserwirtschaftsdirektionen. Auf Grund der Neuordnung wurde die territoriale Zuständigkeit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale–Weiße Elster erweitert und die Einrichtung wurde in Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra umbenannt, die ihren Sitz in Halle hatte. Die WWD Saale-Werra war nach Flusseinzugsgebieten organisiert und für die Entwicklung der Wasserwirtschaft in den Bezirken Erfurt, Gera, Halle, Leipzig und Suhl, also für die Großeinzugsgebiete Saale–Weiße Elster und Werra–Gera-Unstrut verantwortlich. Sie war für das Gebiet der Flusseinzugsgebiete der Saale und Werra in den Bezirken Halle, Leipzig, Erfurt, Gera, Suhl und Rudolstadt als auch für die Oberflussmeistereien Halle, Leipzig, Gera und Rudolstadt zuständig. Ihre Verantwortung erstreckte sich u. a. auf die Durchsetzung einer einheitlichen Leitung und Planung der Entwicklung der Wasserwirtschaft zur Sicherung der Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie und Landwirtschaft, auf die Ausübung der Gewässeraufsicht sowie die Instandhaltung und den Ausbau der ihr zugeordneten Wasserläufe und Wasserstraßen, einschließlich der dazugehörigen wasserwirtschaftlichen und wasserbaulichen Anlagen. Die Wasserwirtschaftsdirektion war von 1952 bis 1971 dem Amt für Wasserwirtschaft Berlin, ab 1972 dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft unterstellt. Sie war in ihrer Funktion sowohl staatliches Aufsichtsorgan als auch wirtschaftsleitendes Organ für die wasserwirtschaftlichen Aufgaben in den eingangs erwähnten fünf Bezirken. |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4129 |
|