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A 53, M Nr. 245 Bd. 1 Henning Müller, Rechtsanwalt, Ratskämmerer und Vogteiassessor zu Quedlinburg (Bekl.) \ \ Friedrich David Müller, Kaufmann zu Eisleben (Kl.), für sich und seinen abwesenden Bruder Johann Heinrich Müller, 1723-1760 (Band)[Location: Wernigerode]
Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 245 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Henning Müller, Rechtsanwalt, Ratskämmerer und Vogteiassessor zu Quedlinburg (Bekl.)
Friedrich David Müller, Kaufmann zu Eisleben (Kl.), für sich und seinen abwesenden Bruder Johann Heinrich Müller |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1723 kam der Bruder des Klägers und Vater des Beklagten Johann Heinrich Müller, der Amtmann Christian Tilemann Müller (gest. Januar 1727, auf der Flucht in Harkerode), durch Verfall seines Kreditwesens in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Der Kläger half seinem Bruder mit finanziellen Mitteln so gut er konnte, war aber nicht in der Lage, dessen sämtliche wirtschaftlichen Probleme zu lösen, so daß 1727 von der königlich preußischen Vogtei zu Quedlinburg Land vom Spiecker-Hof des Bruders des Klägers zu Ditfurt verkauft wurde. Mit dem Erlös wurden die Gläubiger abgefunden, lediglich das Kapital von 808 Rtlrn 15 gr 3 d des Klägers wurde nicht zurückerstattet. Im Interesse der Kinder seines Bruders verfolgte der Kläger noch nicht sofort seine Forderungen und verhinderte so einen Konkurs. Nach dem Tod des Christian Tilemann Müller meldeten die Vormünder seiner Kinder den Verkauf des Hofes zu Ditfurt an und behaupteten dabei, daß auch der Kläger bereits sein Geld erhalten hätte. Durch falsche Angaben, die nicht überprüft wurden, kam letztlich Johann Heinrich Müller in den Besitz des Hofes mit Abfindung seines Bruders Friedrich David in Höhe von 1.000 Rtlrn. Friedrich David Müller brachte bis 1738 sein Vermögen durch und der Kläger nahm ihn danach bei sich auf, verglich sich mit ihm über 3.500 Tlr für den Spiecker-Hof, der etwa noch 2.500 Tlr Wert hatte, und verglich sich mit dessen Bruder Johann Heinrich zu seinen Ungunsten, letztlich unter dem Ziel, den Grundbesitz seinen Neffen zu erhalten. Mit dem Geld eröffnete Friedrich David Müller ein Kaufmannsgeschäft in Eisleben und heiratete dort eine Kaufmannswitwe. Nun begann auch Johann Heinrich mit einem verschwenderischen Lebenswandel und minderte das Kapital auf dem Spiecker-Hof. Er verschwand 1746, meldete sich aus Amsterdam beim Kläger, seinem Onkel, daß er nach Ostindien wolle und verlangte vom Kläger, daß er den Hof verwalten soll. 1747 begann Friedrich David Müller zu behaupten, daß sein Bruder in Ostindien verstorben sei, und verlangte seinen Erbschaftsanteil am Spiecker-Hof von 1.000 Rtlrn. Da er diese Behauptung nicht beweisen konnte, strengte er 1747 eine Vormundschaftsklage gegen seinen 76jährigen Onkel an, die aber zunächst durch Urteil der Juristenfakultät der Universität Göttingen abgewiesen wurde. Im Läuterungsverfahren entschied die Juristenfakultät der Universität Helmstedt für Friedrich David Müller, eine Entscheidung, die dieser angeblich mit der Behauptung, sein Bruder wäre bei seiner Abreise nach Ostindien noch nicht volljährig, „erschlichen“ hätte. Johann Heinrich Müller war aber 1746 24jährig und hatte seine Wirtschaft selbst geführt. Es folgten drei weitere Entscheidungen für den hier Klagenden, aber die der Juristenfakultät der Universität Wittenberg bestätigte erneut das auf falschen Annahmen beruhende Urteil von Helmstedt mit zusätzlichen Belastungen für Henning Müller. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1723 - 1760 |
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Kontext |
| Registratur-Signatur: | M 4150 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3217515 |
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