Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 176 Bd. 2 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Julius von Marenholtz, Herr auf Steinberg, als Erbe seines Großvaters Ludolf und dessen Bruders Levin von Marenholtz (Bekl.)
Gemeinde Döhren im Amt Weferlingen (Kl.) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1571 begannen die Bauern von Döhren den Rechtsstreit mit Ludolf und Levin von Marenholtz. Sie erhoben Anspruch auf Äcker in der „Wendendorfer Mark“, die sie selbst urbar gemacht und dafür den Junkern zwei Tage Arbeitsdienst gewährt hatten. Während des Prozesses vor der Kanzlei des Hochstifts Halberstadt entstanden weitere Spannungen. Die von Marenholtz erhoben einen neuen Flachszehnt und pfändeten bei dessen Nichtzahlung Ochsen im Dorf. Ende 1593 erging das Urteil zugunsten der Bauern von Döhren. Die Bauern kümmerten sich aber nicht um die Appellation der von Marenholtz am RKG, sondern begannen sich ihr Recht nach dem Halberstädter Urteil selbst zu holen. Ostern 1594 wurden die durch die Großeltern der Brüder von Marenholtz in der „Heiligen Kothen“ angesiedelten Familien durch die Döhrener Bauern vertrieben und die Landstellen mit Dorfbewohnern besetzt. Am 24.06.1594 wurde in der Nacht eine Marenholtzsche Wiese abgemäht und das Gras in das Dorf gebracht. Dasselbe passierte im Sommer mit einigen Getreidefeldern. Am 03.10.1594 vertrieben die Bauern von Döhren den Schafmeister der Marenholtz von der Döhrener Feldmark. Von 1573 an liegen Meldungen von Übergriffen der Bauern von verschiedenen Absendern vor, die zeigen, daß die Brüder von Marenholtz gegen die Bauern von Döhren sich nicht durchsetzen konnten. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1571 - 1611 |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 962 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3217488 |
| |