Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 256 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Johann Mutterstatt, Syndikus der kaiserlichen Exemptkirche St. Simonis und Judae zu Goslar
Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, als postulierter Administrator des Hochstifts Halberstadt |
| Enthält/ Darin: | Enthält: mandati de non impediendo prosequi litem
Mutterstadt hatte am RKG eine Injurienklage gegen die Hauptleute des Hochstifts Halberstadt, Matthias Botticher und Tobias Baurmeister, angebracht. Auf seinem Weg nach Halberstadt sollte er am „neuen Damm“ über den Sumpf im Amt Schlanstedt durch o.g. Hauptleute abgefangen und ermordet werden. Der Überfall mißlang, da Mutterstadt den Damm vor dem Eintreffen der Bewaffneten passieren konnte. Auf seiner Weiterreise nach Prag erfuhr er von dem mißlungenen Überfall und wandte sich aus Prag erneut an das RKG, damit der Herzog Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg, der verantwortliche Landesherr, die Sicherheit der Person Mutterstadts im Hochstift Halberstadt und im Fürstentum Braunschweig garantiere. Da der Herzog nicht reagierte, fürchtete Mutterstadt um sein Leben, da er Goslar ohne Passieren der Territorien Braunschweigs und Halberstadts nicht erreichen konnte. Erst nach mehrmaliger Aufforderung durch das RKG reagierte der Herzog im Juni 1594. Zur Ablenkung warf er Mutterstadt Teufelsbündnis und Zauberei vor, indem er eine entsprechende Anklage ohne Orts- und Zeitangaben am fürstlich braunschweigischen Halsgericht gegen Mutterstadt dem RKG präsentierte. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1593 - 1596 |
| Umfang: | 2 cm |
|
Kontext |
| Registratur-Signatur: | M 4740 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3197851 |
| |