Identifikation |
Signatur: | A 53, N Nr. 7 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bürgermeister, Syndikus und Rat der Stadt Naumburg (Bekl.)
Syndikus der Bürgerschaft der Stadt Naumburg sowie Lic. iur. Christoph Wacker, Bürger zu Naumburg (Kl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Verdachtsmomente der Untreue, verursacht durch Bürgermeister und Rat der Stadt Naumburg, veranlassten den Juristen Lic. Christoph Wacker, die “Gassenmeister“ der Stadt Naumburg (Vertreter der Bürgerschaft aus den einzelnen Stadtvierteln) und verschiedene Bürger, juristische Untersuchungen gegen den Rat durch Überprüfung der alten Privilegien einzuleiten. Nach einem Vertrag von 1486 hatte die Bürgerschaft das Recht “Rechenmeister“ zu wählen, die als Wirtschaftskontrollorgan über den Rat eingesetzt werden konnten. Auf diesen Vertrag sich beziehend, erging das Urteil der ersten Instanz zu Gunsten der Bürgerpartei um Lic. Wacker. Der Rat der Stadt Naumburg bezeichnete nun vor dem RKG Lic. Wacker als Aufrührer und beschwert sich über Neuerungen der Art, daß die Gassenmeister zu den Ratssitzungen Rechtsbeistände mitbrachten, daß das gesamte Rechnungswesen außerhalb des Rathauses und ohne Beisein von Ratspersonen geprüft werden soll u. a. Dinge mehr. Der Rat interpretierte insgesamt das juristische Vorgehen von Bürgern der Stadt Naumburg gegen sich als Auflehnung gegen die Obrigkeit. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1682 - 1687 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | N 579 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3193087 |
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