A 53, K Nr. 93 Bd. 1 Brüder Johann d. J. und Paul Knorr(e), Bürger und Pfänner zu Halle/S. als Erben ihres Vaters Johann Knorr(e) d. Ä. (Bekl.), ab 1620/21 Elisabeth, geb. Stange, Witwe des Johann Knorr(e) d. J. für sich und ihre unmündigen Söhne Paul und Carl, Friedrich Knorr(e) für sich und mit[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, K Nr. 93 Bd. 1

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Brüder Johann d. J. und Paul Knorr(e), Bürger und Pfänner zu Halle/S. als Erben ihres Vaters Johann Knorr(e) d. Ä. (Bekl.), ab 1620/21 Elisabeth, geb. Stange, Witwe des Johann Knorr(e) d. J. für sich und ihre unmündigen Söhne Paul und Carl, Friedrich Knorr(e) für sich und mit Dr. Georg Hagen in Vormundschaft und als Kurator seiner Mutter und Brüder sowie für den im Ausland befindlichen Bruder Daniel Knorr(e), alle Bürger zu Halle/S.

Hans (Johann) Hacke, Herr zu Gutenberg (nördl. Halle) (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

1573 überließ Hans Hacke sein Gut Werben (bei Ostrau am Petersberg) mit 9 Hufen Land und allen darauf liegenden Rechten dem hallischen Bürger und Pfänner Johann Knorr(e) im Tausch mit dessen Kothen “zum Pfluge“ und “zur Waage“ im Thal von Halle und einen Betrag von 1.250 fl als Wertausgleich. Da aber die Kothe “zur Waage“ noch bis 1577 von Dr. Joachim Schober genutzt werden durfte, sollte Hacke für diese Zeit die Hälfte des Gewinns der Kothe und den Kothenzins erhalten sowie an anderen Thalgütern des Knorr(e) beteiligt sein. Daraus sollten die 1.250 fl abgezahlt werden. 1578 haben Hacke und Knorr(e) den Rückstand von etwa 500 Tlrn berechnet, die im selben Jahr von Knorr(e) an Hacke bezahlt wurden. Damit war die Sache eigentlich erledigt, wenn nicht 1590 die Vormünder des Sohnes des inzwischen verstorbenen Hans Hacke gegen Johann Knorr(e) wegen angeblicher Nichtzahlung der 1.250 fl Klage erhoben hätten. Der alte Knorr(e), inzwischen durch Alter und Krankheit gezeichnet, verzögerte die Prozesse bis zum RKG (siehe K 88) durch Nichteinhaltung der Termine, so daß die Regierung des Erzstifts Magdeburg am 12.12.1601 ihr Urteil zur Zahlung gegen den alten Knorr(e) bestätigte. Der erfuhr davon nichts mehr, da er bereits im Sterben lag. Seine Söhne appellierten deshalb erneut am RKG mit Vorlage der Beweise für das mit Hans Hacke ordentlich abgewickelte Kauf- und Tauschgeschäft ihres Vaters.
Laufzeit/Datum (detailliert):1573 - 1620
Umfang:15 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:K 2635
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192858
 
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