A 53, K Nr. 90 Bd. 2 Johann Knorr(e), Bürger zu Halle/S. (Bekl.) ab 1602 seine Söhne Johann und Paul Knorr(e), Bürger zu Halle/S. \ \ Magdalena, (Kl.) Witwe des Peter von Mücheln, Bürger zu Zeitz und für sie und ihre Söhne als Vormund, Mag. Georg Mylius, Anwalt am Landgericht von Zeitz, ab 1605 [Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, K Nr. 90 Bd. 2

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Knorr(e), Bürger zu Halle/S. (Bekl.) ab 1602 seine Söhne Johann und Paul Knorr(e), Bürger zu Halle/S.

Magdalena, (Kl.) Witwe des Peter von Mücheln, Bürger zu Zeitz und für sie und ihre Söhne als Vormund, Mag. Georg Mylius, Anwalt am Landgericht von Zeitz, ab 1605 ihr Sohn Hans Georg von Mücheln, königlich dänischer “Hofjunker“ zu Kopenhagen
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Wegen Todschlag kam Peter von Mücheln in Halle/S. in das Gefängnis und verlor die Bürgerrechte. Damit mußte er auch seinen Besitz in Halle verkaufen, den Johann Knorr und verschiedene Gläubiger des Peter von Mücheln übernahmen. Da Knorr dessen Thalgüter erwarb, und die Übergabe richtig erfolgte, hatte er diese auch vollständig bezahlt. In Halle war es üblich, daß eine Übergabe nur bei vollständiger Bezahlung erfolgte und sich deshalb Abschlußquittungen erübrigten. Nach dem Tod des Peter von Mücheln verlangte seine Witwe knapp 1.700 fl von Johann Knorr mit Berufung auf den Kaufvertrag und der Behauptung, daß keine Zahlung erfolgt sei. Knorr konnte zwar aus o. g. Gründen die Quittung nicht vorlegen, aber ca. 15 Zeugen bestätigten seine Position.
Laufzeit/Datum (detailliert):1584 - 1611
Umfang:19 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:K 2632
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192836
 
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