Identifikation |
Signatur: | A 53, I/J Nr. 10 Bd. 1 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Burckhardt und Martin Jonius, Herren zu Steuden und Stedten (Kl.) für sich und für ihre unmündigen Geschwister Elisabeth, Laurentzia und Sibille, für letztere auch als Kurator Cand. iur. Steffen David Pfeiffer
Gemeinde Steuden (Bekl.) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Am 11. April 1615 weitete sich ein schon lange schwelender Streit zwischen den Brüdern Jonius und der Gemeinde Steuden aus. Auf offener Straße kam es zu Tätlichkeiten, wobei ein Mann aus dem Dorf durch einen Schuss schwer verwundet wurde. Ursache war zunächst eine Grenzstreitigkeit zwischen dem Dorf und Henning von Bünau, Herr zu Steuden. Die Gemeinde zog einen Graben als Grenze zwischen dem von ihr beanspruchtem Land und dem Besitz des von Bünau, wobei sie Land abschnitt, das der von Bünau als seinen Lehnsbesitz ansah. Dasselbe traf für den Besitz der Brüder Jonius zu. Nachdem 1591 diese Grenzziehung als Unrecht anerkannt und rückgängig gemacht worden war, lagerten 1611 die Bauern des Dorfes ihr bei einer Seuche verstorbenes Vieh unmittelbar an die Grenze des Jonius-Besitzes. Der Streit um die Beseitigung der Kadaver führte zu erneutem Ausbruch der Grenzstreitigkeiten sowie dem Versuch, den Jonius Wiesenland zu enteignen, und dann zu Tätlichkeiten. Die Gerichte der ersten beiden Instanzen urteilten diesbezüglich unterschiedlich, so dass die Sache am RKG anhängig wurde. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1591 - 1622 |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | I 699 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3192687 |
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