Identifikation |
Signatur: | A 53, W Nr. 13 Bd. 2 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Christoph von Watzdorf, fürstlich speyrischer Burgvogt zu Udenheim (Kl.), ab 1585 dessen Kinder und Erben Caspar, Volrath, Christoph, Friedrich und Bernhard von Watzdorf
Hans von der Schulenburg, Herr auf Burgörner und Siersleben (Bekl.), ab 1599 dessen Sohn und Erbe Busso von der Schulenburg, Herr auf Burgörner und Siersleben |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
1565 lieh Watzdorf dem Grafen Hans Ernst von Mansfeld 3.500 Tlr für ein Jahr zu 5 % Zins. Dafür bürgte u. a. auch Hans von der Schulenburg. Da bis 1573 keine Zins- und Rückzahlung erfolgte, beschritt Watzdorf den Rechtsweg. Die erzstiftisch magdeburgische Regierung teilte die Zahlungsunfähigkeit aller Bürgen außer des Schulenburgers mit und immittierte Watzdorf 1574 in dessen Besitz von Siersleben. Da mit Siersleben aber nicht sämtliche Forderungen des Watzdorf gedeckt waren,prozessierte er weiter gegen den Schulenburger, konnte aber vor der ersten Instanz keinen weiteren Erfolg verbuchen, weshalb er sich an das RKG wandte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1573 - 1587/1592/1596 - 1602 (1614) |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | W 1043
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3169896 |
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