Identifikation |
| Signatur: | A 53, M Nr. 136 |
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Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Margarethe, geb. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, Witwe des Grafen Johann von Mansfeld (Manßfelt), für ihre Söhne Ernst und Friedrich Christoph, Grafen von Mansfeld, ab 1589 mit ihrem Sohn Ernst und ab 1594 die Grafen Ernst und Friedrich Christoph für sich selbst
Christian, Kurfürst von Sachsen, Curdt Thilo von Berlepsch, kursächsischer Oberaufseher in der Grafschaft Mansfeld, sowie Stadtvogt und Rat der Altstadt Eisleben |
| Enthält/ Darin: | Enthält: redintegrande possessionis
1587 ließ der Rat der Altstadt Eisleben eine außerhalb der Stadt befindliche Quelle einmauern und eine Wasserleitung nach der Altstadt Eisleben bauen. Diese Quelle befand sich außerhalb der Zuständigkeit der Stadt auf dem Land der Klägerin. Auf deren Protest beim Kurfürsten von Sachsen kam es am 01.05.1587 zu einem Antrag seitens der Altstadt Eisleben, die Wasserleitung doch bauen zu dürfen. Die Klägerin akzeptierte und schlug ihrerseits vor, die Wasserquellen auf ihrem Territorium für ein die Alt- und die Neustadt Eisleben versorgendes Wasserleitungssystem bei Kostenteilung zu errichten. Dieser Vorschlag fand vertraglich den Konsens. Dann wurde aber mit dem gemeinsamen Geld beider Parteien doch nur die Wasserleitung für die Altstadt Eisleben errichtet. Am RKG klagte Margarethe gegen die Mißachtung ihrer Rechte als Landesherrin und für die Neustadt Eisleben, die dadurch wirtschaftlich schwer geschädigt wurde, denn die dortige Bierbrauerei brach völlig zusammen. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1587 - 1602 |
| Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | M 808 |
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URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3160823 |
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