Identifikation |
Signatur: | A 53, V Nr. 8 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hermann von Veltheim (Veldtheim), Herr auf Alvensleben und Bartensleben, ab 1604 Christoff von Veltheim, Herr auf Bartensleben und Alvensleben
Domkapitel des Erzstifts Magdeburg sowie Joachim Bernd von Rohr, erzstiftisch magdeburgischer Hauptmann auf der Unterburg von Alvensleben |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis de relaxando captivo de restituendo cum clausula
Am 28. Juli 1603 kamen auf dem Besitz des Veltheim zwei Untertanen in Streit, der zu einer Schlägerei ausartete, bei der einer der Streitenden schwer verletzt wurde. Andreas Müller,der Sieger dieser Schlägerei, wurde von den Leuten des Hauptmanns von Rohr auf Veltheimschen Land gefangengenommen und in den Jurisdiktionsbezirk des Erzstifts verbracht. Dazu kamen widerrechtliche Pfändungen von Kühen durch den besagten Hauptmann. Veltheim wandte sich an das RKG zum Schutz seiner Jurisdiktionsrechte auf seinem Land, da der Hauptmann auf Befehl des Erzstifts den Gefangenen Müller nicht freiließ und einen Prozess zwischen ihm und dem inzwischen genesenen Widerpart verhinderte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1604 - 1605 (1618) |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | V 285 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146838 |
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