A 53, V Nr. 4 Brüder Burkhardt, Curdt und Hildebrandt von Saldern sowie \ Lippoldt von Stöckheim, alle als verordnete Vormünder für Margarethe, geb. von Saldern, Witwe des Achatz von Veltheim, Herr auf Harbke, und ihre Kinder \ \ Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Admi[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, V Nr. 4

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Brüder Burkhardt, Curdt und Hildebrandt von Saldern sowie
Lippoldt von Stöckheim, alle als verordnete Vormünder für Margarethe, geb. von Saldern, Witwe des Achatz von Veltheim, Herr auf Harbke, und ihre Kinder

Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg
Enthält/ Darin:Enthält: primae citationis ex legis diffamarii

Der Streit ging um Jurisdiktion, Jagd und obrigkeitliche Gerechtsame zu Harbke. Besonders stand die Jagdgerechtigkeit zur Disposition, die der hier Beklagte für sich einziehen wollte. Er begründete dieses Ansinnen mit der Behauptung, Achatz von Veltheim auf Harbke hätte die Lehnspflichten dem Erzstift gegenüber nicht erfüllt. Gegen diese Diffamierung wehrte sich seine Witwe am RKG, mit dem Ziel, den gesamten Lehnsbesitz Harbke für ihre Kinder zu retten.
Laufzeit/Datum (detailliert):1590 - 1598
Umfang:5 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:V 281
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146828
 
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