Identifikation |
Signatur: | A 53, V Nr. 4 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Brüder Burkhardt, Curdt und Hildebrandt von Saldern sowie Lippoldt von Stöckheim, alle als verordnete Vormünder für Margarethe, geb. von Saldern, Witwe des Achatz von Veltheim, Herr auf Harbke, und ihre Kinder
Joachim Friedrich, Markgraf von Brandenburg, als postulierter Administrator des Erzstifts Magdeburg |
Enthält/ Darin: | Enthält: primae citationis ex legis diffamarii
Der Streit ging um Jurisdiktion, Jagd und obrigkeitliche Gerechtsame zu Harbke. Besonders stand die Jagdgerechtigkeit zur Disposition, die der hier Beklagte für sich einziehen wollte. Er begründete dieses Ansinnen mit der Behauptung, Achatz von Veltheim auf Harbke hätte die Lehnspflichten dem Erzstift gegenüber nicht erfüllt. Gegen diese Diffamierung wehrte sich seine Witwe am RKG, mit dem Ziel, den gesamten Lehnsbesitz Harbke für ihre Kinder zu retten. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1590 - 1598 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | V 281 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146828 |
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