Identifikation |
Signatur: | A 53, U Nr. 3 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Philipp David Ulrici
Bürgermeister und Rat der Stadt Mühlhausen |
Enthält/ Darin: | Enthält: mandati poenalis de restituendo et non amplius turbando, sed ordinaria iuris via procedendo cum clausula
1732 pachtete Ulrici das der Zinsmeisterei zu Mühlhausen unterstellte Gut Sambach für 6 Jahre. Dabei sah der Pachtvertrag u. a. vor, daß im Falle von Wetterschäden, Trockenheit usw. ein Nachlaß an Pachtgeld ausgehandelt wird und daß nach Ablauf der 6 Pachtjahre Ulrici das Recht zusteht, das Vorpachtrecht für weitere Jahre zu erhalten. 1736 trat durch Schlechtwetter Ernteschaden auf, weswegen Ulrici um Nachlaß am Pachtgeld ersuchte, bis Pachtende der Antrag aber nicht berücksichtigt wurde. 1738 wurde das Gut über eine Versteigerung erneut vergeben und als Meistbietender erhielt Ulrici das Gut für weitere 6 Jahre und wurde mit 150 Rtlrn Nachlaß auf das Jahr 1736 durch die Stadt Mühlhausen entschädigt. Der Pachtvertrag mit Ulrici war bereits gefertigt, als mit der Behauptung, Ulrici könne angeblich die Bürgschaft von 1.200 Rtlrn nicht zahlen, die Zinsmeisterei das Gut an Georg Eckhard Zimmermann für 600 Rtlr Bürgschaft vergab. Während Zimmermann das Geld nicht sofort nachweisen konnte, besaß Ulrici die 1.200 Rtlr. Am 12.03.1740 wurde Zimmermann mit Gewalt in Sambach eingesetzt, dabei Ulricis Eigentum zerstört und das Nutzvieh vom Hof auf die Straße getrieben. Ulrici fordert seine Wiedereinsetzung und Entschädigung für erlittene Verluste. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1740 - 1744 |
Umfang: | 4 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | U 228 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3146793 |
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